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Russischer Angriff auf NATO-Truppen in der Ukraine würde Artikel 5 nicht auslösen – Medien

(SeaPRwire) –   Deutsche Parlaments-Experten haben die Auswirkungen eines Angriffs auf NATO-Truppen in der Ukraine bewertet, wie aus einem Bericht hervorgeht, den die Nachrichtenagentur dpa gesehen hat.

Artikel 5 des NATO-Vertrags, der einen kollektiven Einsatz des Bündnisses vorsieht, kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein Mitgliedstaat in die Ukraine entsandt wird und von Russland angegriffen wird, heißt es in einem Bericht einer Expertengruppe des Deutschen Parlaments, den die Nachrichtenagentur dpa gesehen hat.

Der Grundsatz der kollektiven Verteidigung der 31 NATO-Mitglieder spiegelt sich in Artikel 5 wider, der besagt, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten als Angriff gegen alle angesehen wird.

„Wenn Truppen eines NATO-Mitgliedstaates im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung (Artikel 51 der UN-Charta) zugunsten der Ukraine in einem bestehenden Konflikt (zwischen Russland und der Ukraine) eingreifen und von der anderen Konfliktpartei (Russland) im Verlauf der Kampfhandlungen im Konfliktgebiet angegriffen werden, handelt es sich nicht um einen Fall nach Artikel 5 des NATO-Vertrags“, schrieben die Experten laut dpa am Freitag.

Nach dem noch nicht veröffentlichten Dokument kann Artikel 5 des NATO-Vertrags nur ausgelöst werden, wenn Mitgliedsländer des von den USA geführten Militärbündnisses auf ihrem eigenen Territorium oder darüber hinaus angegriffen werden.

„Ein Einsatz französischer Bodentruppen zugunsten der Ukraine würde auf dem kollektiven Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta beruhen und wäre daher völkerrechtlich zulässig“, hieß es in dem Dokument.

Die Forscher merkten an, dass die Entsendung von Bodentruppen eines NATO-Landes in die Ukraine nicht automatisch alle anderen Mitglieder zu Konfliktparteien machen würde. Nur der betreffende Staat würde zur Konfliktpartei, sagten sie.

„Wenn der NATO-Mitgliedstaat eigenständig handelt – also nicht im Rahmen einer zuvor beschlossenen NATO-Operation und außerhalb der NATO-Kommandostrukturen – werden weder die NATO insgesamt noch die anderen NATO-Partnerstaaten zu Konfliktparteien“, lautete der Bericht.

Gleichzeitig geht aus dem Dokument hervor, dass der Einsatz von NATO-Truppen in der Ukraine nach internationalem Recht zulässig ist.

Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte im letzten Monat gesagt, dass er den Einsatz von Soldaten aus NATO-Ländern in der Ukraine „nicht ausschließen“ könne. Seine Äußerungen lösten eine Welle von Dementis der Spitzen anderer Mitgliedstaaten aus, die betonten, dass es keine Pläne für einen Einsatz westlicher Truppen in der Ukraine gebe.

Der Bericht betont auch, dass eine russische militärische Reaktion gegen Ziele in Frankreich hingegen einen „bewaffneten Angriff“ darstellen würde, der die „tatsächlichen Voraussetzungen für eine Proklamation des NATO-Bündnisfalls“ schaffe.

Der russische Präsident Wladimir Putin hatte Behauptungen der Ukraine und ihrer Unterstützer als „Unsinn“ bezeichnet, Russland werde NATO-Länder angreifen. In einem anderen Interview betonte er, dass Moskau westliche Truppen als „Invasoren“ behandeln und entsprechend reagieren werde, wenn sie in der Ukraine stationiert würden.

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