(SeaPRwire) – Versuche, die AfD zu verbieten, werden wahrscheinlich nicht funktionieren – und wenn sie es tun, werden sie mehr Schaden als Nutzen anrichten
Bei wirklich schlechten Ideen kann man oft zwei relevante Fragen stellen. Erstens, warum wird es nicht funktionieren? Zweitens, warum wäre es schädlich, wenn es tat? Diese Regel gilt in Deutschland, wo die wirklich schlechte Idee, die Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu verbieten, derzeit viel Diskussion hervorruft.
Der Hintergrund dieser Debatte ist einfach. Gegründet vor einem Jahrzehnt, hat sich die AfD als bleibender Bestandteil der politischen Landschaft etabliert. Eine populistische rechtsgerichtete Partei (in etwa vergleichbar mit der österreichischen FPÖ), vereint sie Politiker und Wähler über ein Spektrum von Positionen. In der AfD reicht dieses Spektrum von sehr solide konservativ bis weit rechts.
Noch vergleichsweise klein, ist die AfD bedeutend. Mit derzeit etwas über 40.000 Mitgliedern hält sie 78 von 736 Sitzen im Bundestag, dem zentralen Parlament in Berlin. Wichtig ist auch, dass sie in 14 von 16 Landesparlamenten gut vertreten ist, wo sie 242 von insgesamt 1898 Sitzen (für alle Landeslegislaturen zusammengenommen) besetzt. In Bezug auf ihren Einfluss auf die nationalen Debatten schlägt sie ihre quantitative Gewichtung eindeutig über.
Am wichtigsten ist jedoch, dass die AfD im Aufwind ist, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Wenn die Deutschen jetzt für den Bundestag – und damit faktisch das Kanzleramt – wählen würden, würde die AfD laut Umfragen . Das kann man mit der traditionell linken SPD vergleichen, die die lahme Koalitionsregierung anführt und bei 14% liegt. Alle Parteien aus der Regierungskoalition (SPD, Grüne und die marktliberale FDP) kommen zusammen nur auf 31% Zustimmung.
Auf Landesebene sieht das Bild weitgehend gleich aus, mit besonders ausgeprägten AfD-Zuwächsen im Gebiet der ehemaligen DDR. Für das Land Brandenburg zeigt eine Umfrage die AfD mit 28% an der Spitze, deutlich vor CDU (18%) und SPD (17%). Zusätzlich zur Schmach führt der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla auch noch die Beliebtheitsskala gegen Olaf Scholz vom SPD an, was allerdings ein niedriger Maßstab ist, da Scholz es geschafft hat, einer der unbeliebtesten deutschen Politiker aller Zeiten zu werden.
Kein Wunder, dass Deutschlands unterqualifizierter und etwas hysterischer , Robert Habeck, in dessen Kopf ganz Russland scheinbar mietfrei wohnt, öffentlich halluziniert, dass die AfD Deutschland wie Russland machen wolle. (Die Ironie ist natürlich, dass mit Habecks eigenem missmanagten Ministerium einige Deutsche Russlands Wachstumsraten herzlich willkommen heißen würden.)
Solche Rhetorik sowie der Zeitpunkt, zu dem die Idee eines AfD-Verbots populär gemacht wird, verraten die Tatsache, dass der Versuch, ein AfD-Verbot zu propagieren, eine opportunistische Reaktion auf ihren wachsenden Wählerzuspruch ist, was natürlich nicht offen zugegeben werden kann. Also argumentieren Befürworter eines Verbots, die AfD sei eine extremistische Partei.
Aber entscheidend hier ist, dass Extremismus eine spezifische, rechtlich (und eng) definierte . Nach dem deutschen Grundgesetz (Artikel 21.2) kann nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten, wenn sie die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik oder deren Bestand selbst wesentlich gefährdet. Ein wichtiger und oft übersehener Vorbehalt ist, dass es nicht ausreicht, wenn eine Partei Feindseligkeit gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung zeigt. Ein Verbot kommt nur in Frage, wenn sie dies in einer “,” wie es das Bundesinnenministerium formuliert.
Bisher wurden nur zwei Parteien verboten, eine weit rechts 1952 und eine weit links 1956. Andere Versuche, Parteien (bzw. genau genommen dieselbe Partei) zu verbieten, sind auch zweimal gescheitert: 2003 und erneut 2017 lehnte das Bundesverfassungsgericht es ab, die sehr weit rechte NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) zu verbieten.
Hier sind die Gründe, warum der Versuch, die AfD zu verbieten, eine schlechte Idee ist im Sinne, dass es unwahrscheinlich ist, dass es funktioniert:
Im Allgemeinen macht das deutsche Recht das Verbot von Parteien aufgrund des Grundsatzes des Parteienprivilegs glücklicherweise schwer. Um sowohl das Gesetz als auch die Rechtsprechung zu erfüllen, müssen zwei zentrale Kriterien erfüllt sein: Eine Partei muss nachgewiesen haben, gegen die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands zu kämpfen und auch eine reelle Chance auf Erfolg zu haben.
Das zweite Kriterium ist der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht 2017 die NPD nicht verboten hat, obwohl ihr Programm offen extremistisch in einer faschistischen Register ist. Einfach ausgedrückt stellte das Gericht fest, dass die NPD zwar bösartig, aber nicht wichtig genug für ein Verbot ist.
Betrachtet man die AfD, könnten ihre Gegner natürlich argumentieren, dass sie echten Einfluss hat und noch mehr bekommen wird. Aber die Feinde der AfD würden immer noch viel mehr Schwierigkeiten haben als mit der NPD: Während das Programm der NPD eindeutig Positionen beinhaltet, die grundsätzlich mit der deutschen Verfassung unvereinbar sind, ist dies bei der AfD nicht der Fall. In programmatischer Hinsicht ist sie eine populistisch-rechte Partei (für die ich, offen gesagt, keine Sympathie empfinde), aber sie stellt die deutsche Verfassung nicht grundsätzlich in Frage. Wenn ein Verbotsverfahren sich ausschließlich auf Parteiprogramme stützen würde, wäre der Versuch, die AfD zu verbieten, aussichtslos.
Doch solche Fälle hängen auch von einer anderen Art von Beweisen ab. Um eine politische Partei zu verbieten, bedarf es eines großen Materials kompromittierender Art, wie es nur Sicherheitsdienste sammeln können. Um es brutal auszudrücken: Bevor man hoffen kann, eine Partei verboten zu bekommen, muss man sie – und zwar massiv – ausspionieren, einschließlich undercover-Agenten innerhalb dieser Partei. Das ist übrigens der wahre Sinn, warum der deutsche Inlandsnachrichtendienst (auf Länderebene und Bundesebene) die AfD offiziell als Verdachtsfall einstuft. Diese Einstufung sagt wenig über die Chancen eines Verbotsverfahrens aus. Was sie wirklich bedeutet, ist dass die Spione an die Arbeit gehen können.
Es ist auch dieses Thema – die Frage, ob die AfD systematisch über ihre wirkliche Natur und Absichten lügt -, das das jüngste über mindestens ein geheimes Treffen mit anderen rechtsextremen Vertretern so rezent gemacht hat. Dort wurden konspirative Pläne für Ausweisungen diskutiert, einschließlich von Inhabern deutscher Pässe (euphemistisch als “Rückwanderung” bezeichnet), was direkt gegen die Verfassung verstößt. Doch selbst solche Treffen allein werden für ein Verbot nicht ausreichen.
Aber auch hier gibt es einen Nachteil für die Befürworter eines Verbotsverfahrens. Wenn eine der drei hierfür berechtigten Institutionen (Parlament, Bundesversammlung, Regierung) ein offizielles Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einleiten würde, müssten alle verdeckten Ermittler sofort abgezogen werden. Tatsächlich war es gerade die Tatsache, dass Agenten noch innerhalb der NPD aktiv waren, die den ersten Verbotsversuch gegen diese Partei 2003 scheitern ließ.
Bedenkt man weiter, dass solche Verfahren Jahre dauern, ergibt sich ein paradoxer Effekt. Der Start des Verfahrens würde die AfD zumindest offiziell von nachrichtendienstlicher Überwachung befreien, im Sinne, dass keine Erkenntnisse aus fortlaufender Bespitzelung gegen sie verwendet werden könnten.
Die Tatsache, dass Verbotsverfahren so lange dauern, bedeutet auch, dass es keine Chance gibt, den derzeitigen Aufstieg der AfD durch ein Verbot zu bekämpfen. Ein Verbot käme für kommende Landes- und Bundestagswahlen viel zu spät. Tatsächlich könnte ein jetzt eingeleitetes Verbotsverfahren der AfD wahrscheinlich nur erlauben, die Opferkarte zu spielen.
Und letzten Endes gibt es noch einen paradoxen Effekt eines Verbotsversuchs. Wenn (wenn) er scheitert, wird das Bundesverfassungsgericht in der Rechtstheorie nur feststellen, dass nicht genügend Beweise für ein Verbot vorliegen. Aber in der politischen Realität würde die AfD ein solches Ergebnis als Beweis dafür präsentieren, dass sie so sauber ist wie möglich. Werden die Wähler wohl eher dieser oder jener Version Glauben schenken?
Das bringt uns zum zweiten Blickwinkel, unter dem der Versuch, die AfD zu verbieten, eine schlechte Idee ist. Im unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Verbots wären die Wellenschläge für die deutsche Politik hochgradig schädlich. Zum einen würden viele Wähler das Verbot als unlauteres Manöver ansehen, einen Missbrauch der Notfalloption gegen einen politischen Mitbewerber. Und sie hätten Recht. Denn auch wenn wir das Schlimmste über die wahre Natur und Absichten der AfD annehmen, müssen wir denselben Skeptismus gegenüber denjenigen anwenden, die sie verbieten wollen und deren Motive.
Zweitens ist es ein Lehrbuchfall der Polarisierung. Wie eine frische zeigt, befürworten 42% der Deutschen die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Wie viele sind dagegen? Auch 42%. Viel Glück.
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Drittens würden die Politiker, die die AfD bilden, und die Wähler, die sich mit der Partei identifizieren, sich natürlich nicht einfach in Luft auflösen. Im Gegenteil, sie würden sich neu organisieren und von vorne beginnen. Und die Erfahrung