
(SeaPRwire) – Europas oberstes Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), entschied am Donnerstag, dass Amazon (NASDAQ: AMZN) nicht verpflichtet ist, 250 Millionen Euro an Nachzahlungen für Steuern an Luxemburg zu zahlen. Dieser Beschluss ist ein Rückschlag für Margrethe Vestager, die Wettbewerbschefin der Europäischen Union, in ihren Bemühungen, günstige Steuerregelungen für multinationale Unternehmen in Frage zu stellen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte, dass die (Europäische) Kommission nicht nachweisen konnte, dass die luxemburgische Steuerregelung für Amazon einer unzulässigen staatlichen Beihilfe im Sinne des EU-Binnenmarkts entsprach. Dieser Beschluss ist bindend. Ein Sprecher von Amazon zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden und erklärte, dass Amazon alle relevanten Gesetze eingehalten, keine Vorzugsbehandlung erhalten und die kontinuierliche Zusammenarbeit mit Kunden in ganz Europa begrüße.
Chiara Putaturo, Steuerexpertin der Organisation Oxfam, kritisierte allerdings das Urteil und bezeichnete es als „Weihnachtsgeschenk“ für Amazon. Sie äußerte die Befürchtung, dass das Unternehmen seine über zehn Jahre alte Steuerschuld in Luxemburg vermeide und forderte die EU auf, echte Steuerreformen umzusetzen und Steueroasen innerhalb ihrer Grenzen anzugehen.
Das Gerichtsurteil verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen Vestager bei der Verteidigung von Steuerentscheidungen gegen Rechtsmittel steht. Bereits Anfang des Monats hatte der französische Energieversorger Engie einen Rechtsstreit gegen eine EU-Anordnung zur Nachzahlung von 120 Millionen Euro Steuern in Luxemburg gewonnen.
Der Fall trägt die Bezeichnung C-457/21 P Kommission v Amazon.com und andere.
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